Ratgeber für Eigentümer

Hecke schneiden: Wann ist es erlaubt und was gilt in der Brutzeit?

Wann ist es erlaubt, die Hecke zu schneiden? Einen schonenden Formschnitt dürfen Sie das ganze Jahr vornehmen, solange in der Hecke keine Vögel nisten oder brüten; kräftige Rückschnitte gehören in die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar.

Von Richard Usinger, Inhaber von Immobilienwart · Stand der Recherche: September 2026

Hecke schneiden: Was das Gesetz erlaubt

Die Regel steht im Bundesnaturschutzgesetz. § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG verbietet es, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Im selben Satz lässt das Gesetz schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen zu. Ihre Hecke in Form zu schneiden, ist also das ganze Jahr erlaubt. Einen kräftigen Rückschnitt planen Sie für die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar.

Das Verbot schützt Lebensräume: Hecken und Gebüsche bieten Vögeln und vielen anderen Tieren Unterschlupf, dort ziehen sie ihren Nachwuchs groß.

Formschnitt, Rückschnitt, auf den Stock setzen: Welche Zeit gilt?

Der Kreis Mettmann, dessen Untere Naturschutzbehörde auch für Velbert zuständig ist, unterscheidet in seinem Merkblatt drei Arten, eine Hecke zu schneiden, und nennt dazu die erlaubte Zeit:

  • Form- und Pflegeschnitt: Sie schneiden nur den diesjährigen, frischen Zuwachs schonend zurück. Das ist das ganze Jahr zugelassen, solange in der Hecke keine Vögel Nester bauen oder brüten.
  • Selektives Zurückschneiden: Die kräftigen, formbildenden Triebe bleiben stehen, die übrigen Äste nehmen Sie nah am Boden heraus, etwa bei Weißdorn oder Heckenrosen. Erlaubt vom 1. Oktober bis Ende Februar.
  • Auf den Stock setzen: Sie sägen die Triebe eine Handbreit bis etwa 20 Zentimeter über dem Boden ab, danach treibt das Gehölz von unten neu aus. Erlaubt vom 1. Oktober bis Ende Februar.

Brutzeit: Vögel in der Hecke haben Vorrang

Zur Sperrfrist kommt der Artenschutz. Der Kreis Mettmann fasst § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BNatSchG so zusammen: Es ist verboten, Tiere der geschützten Arten, insbesondere Vögel, erheblich zu stören und ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Alle heimischen Vögel zählen laut Kreis zu den besonders geschützten Arten.

Für Ihren Garten heißt das: Schauen Sie vor jedem Schnitt in die Hecke, auch beim Formschnitt im Sommer. Die Hecke in Form zu schneiden, ist in der Brutzeit nur erlaubt, solange dort keine Vögel nisten oder brüten. Entdecken Sie ein besetztes Nest, lassen Sie diesen Bereich stehen und fragen Sie im Zweifel bei der Unteren Naturschutzbehörde nach.

Hecke radikal zurückschneiden: So planen Sie es

Ist die Hecke zu hoch geworden oder innen verkahlt, hilft ein kräftiger Rückschnitt. Den erledigen Sie zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar.

Der Kreis Mettmann rät, aus Rücksicht auf die Tierwelt höchstens ein Drittel einer Hecke auf einmal auf den Stock zu setzen. Verteilen Sie einen radikalen Rückschnitt deshalb auf mehrere Winter, dann behalten die Tiere einen Teil ihres Unterschlupfs.

Das Schnittgut kommt in die Biotonne, auf den Kompost oder zur Grünabfallsammlung Ihrer Stadt. Aus Reisig können Sie auch einen Haufen schichten, in dem Igel überwintern. Den Rückschnitt können Sie gut mit den übrigen Herbstarbeiten verbinden, wenn Sie Ihr Haus winterfest machen.

Hecke am Gehweg und andere Sonderfälle

Wächst Ihre Hecke in den Gehweg, müssen Sie handeln. Laut Kreis Mettmann verpflichtet das Straßen- und Wegegesetz Grundstückseigentümer, Pflanzen, die in einen Geh- oder Radweg oder in die Fahrbahn hineinwachsen, bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Regelmäßige Formschnitte halten den Weg frei.

Muss ein Gehölz zwischen März und September weichen, etwa wegen der Verkehrssicherheit, kann die Behörde das unter bestimmten Voraussetzungen erlauben. Ansprechpartner ist die Untere Naturschutzbehörde, für Velbert die des Kreises Mettmann.

Für einzelne Bäume im Hausgarten gilt die Sperrfrist nicht, der Artenschutz dagegen schon. Hat Ihre Stadt eine Baumschutzsatzung erlassen, gilt diese zusätzlich.

Heckenschnitt in Velbert: Wir übernehmen das für Sie

Immobilienwart schneidet Hecken in Velbert, Essen, Heiligenhaus und Umgebung. Im Sommer übernehmen wir den Formschnitt, den kräftigen Rückschnitt erledigen wir in der erlaubten Zeit von Oktober bis Februar.

Sie entscheiden, ob wir einmal kommen oder Ihren Garten regelmäßig pflegen. Schicken Sie uns vorab Fotos Ihrer Hecke per WhatsApp; nach der Besichtigung erhalten Sie einen Festpreis. Mehr zu unseren Gartenarbeiten lesen Sie auf der Seite Gartenpflege in Velbert.

Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften schneiden wir Hecken im Rahmen der Grünflächenpflege oder der kompletten Objektbetreuung mit Hausmeisterservice. Wer Haus und Garten ganz abgeben möchte, findet alles Weitere beim Hausmeisterservice für Privatkunden.

Kurz beantwortet

Wann darf ich meine Hecke schneiden?

Einen schonenden Form- und Pflegeschnitt dürfen Sie das ganze Jahr vornehmen, solange keine Vögel in der Hecke nisten oder brüten. Kräftige Rückschnitte sind vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt.

Ist es erlaubt, die Hecke im Sommer zu schneiden?

Ja, als schonender Formschnitt des frischen Zuwachses, sofern keine Vögel darin brüten. Abschneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen verbietet das Gesetz vom 1. März bis 30. September.

Was tue ich, wenn ich beim Schneiden ein Nest finde?

Lassen Sie die Hecke an dieser Stelle stehen, denn heimische Vögel und ihre Brutstätten sind geschützt. Im Zweifel hilft die Untere Naturschutzbehörde weiter.

Wann und wie stark darf ich eine Hecke zurückschneiden?

Auf den Stock setzen dürfen Sie vom 1. Oktober bis Ende Februar. Der Kreis Mettmann rät, höchstens ein Drittel der Hecke auf einmal so stark zu schneiden.

Quellen

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, geltende Fassung: gesetze-im-internet.de
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3, geltende Fassung: gesetze-im-internet.de
  • Kreis Mettmann, Untere Naturschutzbehörde: Merkblatt „Rückschnitt von Hecken und Gehölzen“, Stand 04/2023: kreis-mettmann.de
  • Umweltministerium Nordrhein-Westfalen: „Gehölzpflege: Nicht alles ist erlaubt!“: umwelt.nrw.de

Dieser Beitrag fasst die Regeln zur Orientierung zusammen. Maßgeblich sind der aktuelle Gesetzestext und die Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde Ihres Kreises. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Grundstück hilft eine Rechtsberatung weiter.

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