Ratgeber Winterdienst
Räum- und Streupflicht in Velbert: Wer räumt, wann und wie?
Was die Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung in Velbert zur Räum- und Streupflicht für Eigentümer und Verwaltungen regelt. Zusammengefasst, mit Fundstellen.
Von Richard Usinger, Inhaber von Immobilienwart · Stand der Recherche: September 2026
Wer ist in Velbert für den Winterdienst auf Gehwegen zuständig?
Die Winterwartung der Gehwege liegt bei den Eigentümern der angrenzenden und durch die Straße erschlossenen Grundstücke, innerhalb der geschlossenen Ortslagen; bei Bundes-, Land- und Kreisstraßen nur an den Ortsdurchfahrten (§ 2 Abs. 1).
Bei Wohnanlagen sind das die Eigentümer des Grundstücks. Eigentümer dürfen Dritte mit dem Winterdienst beauftragen, zum Beispiel über die Verwaltung. Die Kontrollpflicht behalten sie (§ 2 Abs. 3).
Bis wann müssen Sie räumen und streuen?
Schnee, der werktags zwischen 7 und 20 Uhr fällt, und Glätte, die in dieser Zeit entsteht, müssen die Eigentümer unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach Entstehen der Glätte beseitigen. Sonn- und feiertags gilt das für die Zeit von 9 bis 20 Uhr.
Fällt der Schnee nach 20 Uhr oder entsteht die Glätte in der Nacht, gilt die Frist bis zum Folgetag: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr (§ 3 Abs. 2).
Wie breit muss der Gehweg frei sein?
Die Satzung verlangt, Gehwege in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten, mindestens 1,00 Meter (§ 3 Abs. 2). In Fußgängerzonen räumen und streuen Sie einen 1,50 Meter breiten Streifen entlang der Grundstücke (§ 3 Abs. 2). Für Haltestellen gilt eine eigene Regel (§ 3 Abs. 3).
Streuen: Salz ist die Ausnahme
Bei Eis- und Schneeglätte müssen die Eigentümer auf Gehwegen streuen. Salz und andere auftauende Stoffe verbietet die Satzung dabei grundsätzlich; erlaubt sind sie nur, wenn abstumpfende Mittel etwa bei Eisregen zu wenig wirken, und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen sowie Brückenauf- und -abgängen (§ 3 Abs. 2).
Auf Baumscheiben und begrünten Flächen verbietet die Satzung Salz und andere auftauende Mittel (§ 3 Abs. 2).
Für den Alltag heißt das: Auf normalen Gehwegen kommen abstumpfende Streumittel zum Einsatz, zum Beispiel Splitt oder Granulat.
Haltestellen
An Haltestellen müssen die Eigentümer die Gehwege so räumen und bei Glätte streuen, dass Fahrgäste gefahrlos ein- und aussteigen und die Haltestelle sicher erreichen und verlassen können (§ 3 Abs. 3).
Wohin mit dem Schnee?
Der geräumte Schnee gehört auf den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs. Fehlt dort der Platz, darf er auf den Fahrbahnrand, und zwar so, dass er Fahr- und Fußgängerverkehr möglichst wenig behindert. Einläufe von Entwässerungsanlagen und Hydranten müssen frei von Eis und Schnee bleiben. Schnee und Eis vom eigenen Grundstück bleiben dort; sie auf Gehweg, Radweg oder Fahrbahn zu schaffen, ist verboten (§ 3 Abs. 4).
Räum- und Streupflicht erfüllen: Was Eigentümer und Verwaltungen tun können
- Flächen festlegen: Welche Gehwege, Zugänge und Zufahrten gehören zum Objekt?
- Zuständigkeit klären: Eigentümer, Mieter laut Mietvertrag oder beauftragter Winterdienst.
- Einen Winterdienst beauftragen und die Flächen im Vertrag benennen: für Wohnanlagen und Gewerbe den Winterdienst für Hausverwaltungen, fürs eigene Haus den Winterdienst für Privatkunden.
- Einsätze nachweisen lassen: Den Inhalt des Nachweises legen Sie vor der Saison mit dem Dienstleister fest.
- Streumittel passend zur Satzung wählen.
Kurz beantwortet
Bis wann muss ich in Velbert morgens geräumt haben?
Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, wenn der Schnee nach 20 Uhr gefallen ist.
Darf ich auf dem Gehweg Salz streuen?
Nur in Ausnahmefällen: wenn abstumpfende Mittel etwa bei Eisregen zu wenig wirken, und an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen.
Wie breit muss ich räumen?
In der für Fußgänger erforderlichen Breite, mindestens 1,00 Meter.
Quelle: Technische Betriebe Velbert AöR, Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung) vom 18.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026, §§ 2 und 3. Satzung als PDF bei den Technischen Betrieben Velbert.
Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung zur Orientierung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Satzungstext. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Objekt hilft eine Rechtsberatung weiter.
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Seit drei Wintern räumen und streuen wir in Velbert mit Langenberg und Neviges, in Essen und Heiligenhaus. Die Touren planen wir nach den Zeiten der jeweiligen Stadtsatzung. Verwaltungen bekommen den Einsatznachweis per E-Mail oder, als Zusatzleistung, in unserer Hausmeister-App. Für Ihr eigenes Haus buchen Sie den Winterdienst als Paket für die Saison: Eine feste Zahl an Einsätzen ist enthalten, weitere rechnen wir einzeln ab. Plätze für den Winter 2026/27 vergeben wir, bis unsere Touren voll sind. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns per WhatsApp.
